Sonntag, 24. März 2013

Mindestmaße Frankreich

Die Mindestmaße in Frankreich

sind ähnlich wie der benötigte Angelschein in Frankreich oder auch die Schonzeiten in Frankreich oft sehr gewässerspezifisch. Trotzdem möchte ich Ihnen einige erste Orientierungen geben. Für folgende Arten gibt es ein Mindestmaß:

Fischart Mindestmaß in Metern
Hecht (Gewässer 2. Kategorie) 0,50
Saibling 0,35
Zander (Gewässer 2. Kategorie) 0,40
Äschen & Renken 0,40
Flussneunauge 0,20
Neunauge 0,40
Salmoniden (ausgenommen Meerforelle, Lachs und Saibling) 0,23
Schwarzbarsch (Black Bass, Forellenbarsch) 0,30
Meeräsche 0,20
Stör 1,80
Huchen 0,70



Diese Werte dürfen aber wie gesagt nicht für jedes Gewässer als verbindlich angesehen werden. Informieren Sie sich auf alle Fälle vor dem Beginn des Angelns genau über die lokalen Vorschriften! Die nötigen Infos können Sie zumeist auf den Seiten der zuständigen Fischereirechteinhaber finden. Diese Karte hilft Ihnen dabei die für Ihr Reiseziel zuständigen zu finden. Die Liste der französischen Fischnamen ist Ihnen hoffentlich eine gute Hilfe, um die individuellen Regelungen besser verstehen zu können.