Sonntag, 24. März 2013

Schonzeiten Frankreich

Die Schonzeiten in Frankreich

sind, wie die Angelscheine in Frankreich, eine sehr individuelle Angelegenheit. Es gibt jedoch ein paar allgemeine Regelungen, die zumindest als erster Anhaltspunkt dienen können.

Schonzeiten für Gewässer der ersten Kategorie (Salmoniden)

Vom zweiten Samstag im März bis zum dritten Sonntag im September ist das Angeln hier erlaubt. Einzige Ausnahme sind die Äschen, die nur vom dritten Samstag im Mai bis zum dritten Sonntag im September keine Schonzeit haben.

Schonzeiten für Gewässer der zweiten Kategorie (alle anderen)

Hier ist das Angeln ganzjährig gestattet, jedoch gibt es einige Ausnahmen:
  •  Hechte dürfen nur zwischen dem ersten Mai und dem letzten Sonntag im Januar des nächsten Jahres beangelt werden
  • Äschen dürfen nur vom dritten Sonntag im Mai bis zum 31. Dezember befischt werden
  • Salmoniden (Bach- und Regenbogenforelle, Saibling, usw.) dürfen nur zwischen dem zweiten Samstag im März und dem dritten Sonntag im Dezember gezielt beangelt werden. Dies gilt auch für Lachs und Meerforelle

Weitere Informationen zu den Schonzeiten in Frankreich

Da diese Angaben wirklich nur als grobe Orientierung dienen sollten, ist es unbedingt notwendig, dass Sie sich über die spezifischen lokalen Regelungen informieren. Diese Informationen finden Sie am besten über die, zugegebener Maßen qualitativ sehr unterschiedlichen, Internetauftritte der Départements. Am schnellsten finden Sie die für Sie interessante Seite mit dieser Karte. Damit Sie sich bei den möglicherweise abweichenden Bedingungen besser zurecht finden, habe ich Ihnen eine kleine Übersicht der französischen Fischnamen angefertigt.